Fangquote pro Tag:
3 E d e l f i s c h e,
(nach Erreichen der Fangquote ist das Angeln zu beenden).
Fangquote der Edelfische im Jahr pro Fischer:
- 30 Karpfen oder Schleie
- 30 Forellen oder Saiblinge
- 5 Zander oder Hechte
- 2 Seeforellen
¨ Tageskartenbesitzer dürfen am Tag höchstens 1 Zander oder Hecht fangen.
¨ Wochenkartenbesitzer dürfen in der Woche höchstens 2 Zander oder Hechte fangen.
¨ Monatskartenbesitzer dürfen im Monat höchstens 3 Zander oder Hechte fangen.
Das ausgegebene Fangbuch muss beim Fischen mitgeführt werden. Gefangene Fische sind nach dem Fang unverzüglich in dieses einzutragen. Datum und Uhrzeit sind zu vermerken. Tages-, Wochen- und Monatskartenbesitzer müssen beim Kauf einer weiteren Karte das bereits ausgegebene Fangbuch vorlegen.
W I C H T I G :
Zum Jahresende müssen die Fangbücher beim Fischereiverein oder beim Markt Eging a.See abgegeben werden!
Diese Bestimmungen sind zusätzlicher Bestandteil des Erlaubnisscheines:
¨ Das Angeln ist in der Zeit vom:
16.04. - 31.08. von 05.00 – 23.00 Uhr erlaubt.
In der Zeit vom:
01.09. – 15.12. ist das Angeln von 05.00 – 21.30 Uhr erlaubt.
¨ Das Angeln ist nur vom Ufer aus sowie nach dem oberen aufgeschütteten Damm mit höch-stens zwei Gerten erlaubt. Kescher ist beim Fischen mitzuführen.
¨ Vom Badesteg aus ist das Angeln nicht gestattet.
¨ Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist laut Fischereigesetz strengstens verboten!
¨ Mehrere Anbißstellen an einer Schnur sind nicht erlaubt.
¨ Anfüttern und die Benutzung eines Futterkorbs sind verboten!
¨ Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgeworfen werden.
¨ Das Fischen auf sämtliche Arten von Raubfischen sowie das Fischen mit künstlichen Ködern (z.B. Blinker, Twister, Gummifische usw.) und Köderfischen ist in der Zeit
vom 16. April bis 31. August verboten.
¨ Fliegenfischen ist erlaubt.
¨ Jugendfischer mit Jugendkarte dürfen den Fischfang nur in verantwortlicher Begleitung eines
volljährigen
Fischereischeininhabers ausführen und nurmit einer Rute fischen.
¨ Am Seegelände und Seerundweg ist das Befahren mit Fahrzeugen aller Art verboten (auch für Moped und Fahrräder).
¨ Auf Badegäste und Bootsfahrer ist Rücksicht zu nehmen.
Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlung wird der Erlaubnisschein vom Markt Eging a.See eingezogen.