Fangquote pro Tag:

 

                                                                      3 E d e l f i s c h e,

 

(nach Erreichen der Fangquote ist das Angeln zu beenden).

 

Fangquote der Edelfische im Jahr pro Fischer:

-          30 Karpfen oder Schleie

-          30 Forellen oder Saiblinge

-          5 Zander oder Hechte

-          2 Seeforellen

¨   Tageskartenbesitzer dürfen am Tag höchstens 1 Zander oder Hecht fangen.

¨   Wochenkartenbesitzer dürfen in der Woche höchstens 2 Zander oder Hechte fangen.

¨   Monatskartenbesitzer dürfen im Monat höchstens 3 Zander oder Hechte fangen.

 

Das ausgegebene Fangbuch muss beim Fischen mitgeführt werden. Gefangene Fische sind nach dem Fang unverzüglich in dieses einzutragen. Datum und Uhrzeit sind zu vermerken. Tages-, Wochen- und Monatskartenbesitzer müssen beim Kauf einer weiteren Karte das bereits ausgegebene Fangbuch vorlegen.

 

W I C H T I G :

 

Zum Jahresende müssen die Fangbücher beim Fischereiverein oder beim Markt Eging a.See abgegeben werden!

 

Diese Bestimmungen sind zusätzlicher Bestand­teil des Erlaubnisscheines:

 

¨    Das Angeln ist in der Zeit vom:

     16.04. - 31.08. von 05.00 – 23.00 Uhr erlaubt.

     In der Zeit vom:

     01.09. – 15.12. ist das Angeln von 05.00 – 21.30 Uhr erlaubt.

 

¨   Das Angeln ist nur vom Ufer aus sowie nach dem oberen aufgeschütteten Damm mit höch-stens zwei Gerten erlaubt. Kescher ist beim Fischen mitzuführen.

 

¨    Vom Badesteg aus ist das Angeln nicht gestattet.

¨    Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist laut Fischereigesetz strengstens verboten!

 

¨    Mehrere Anbißstellen an einer Schnur sind nicht erlaubt.

 

¨    Anfüttern und die Benutzung eines Futterkorbs sind verboten!

 

¨    Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurück­geworfen werden.

 

 

¨  Das Fischen auf sämtliche Arten von Raub­fischen sowie das Fischen mit künstlichen Ködern (z.B. Blinker, Twister, Gummifische usw.) und Köderfischen ist in der Zeit

 

    vom    16. April   bis   31. August     verboten.

 

 

¨   Fliegenfischen ist erlaubt.

 

¨  Jugendfischer mit Jugendkarte dürfen den Fischfang nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen

  Fischereischeininhabers ausführen und nurmit einer Rute fischen.

 

¨   Am Seegelände und Seerundweg ist das Befahren mit Fahrzeugen aller Art verboten (auch für Moped und Fahrräder).

 

¨   Auf Badegäste und Bootsfahrer ist Rücksicht zu nehmen.

 

 

Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung wird der Erlaubnisschein vom Markt Eging a.See eingezogen.